Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienwohnungen im Haus Wübben
- Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und durch den Vermieter zugesagt ist
- Unter- oder Weitervermietungen sind ohne schriftliche Zusage des Vermieters untersagt.
- Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf durch den Mieter nicht überschritten werden (auch Babys werden als Personen gezählt). Jegliche zusätzliche Aufbettung ist kostenpflichtig.
- Aus Rücksicht auf Allergiker werden in unseren Ferienwohnungen keine Haustiere aufgenommen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten oder betrieblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Einsparungen betragen 10% des Gesamtpreises (anfallende Kosten = 90%)
- Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen und werden von uns gegenbestätigt.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
- Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten.
Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.
- Im Mietpreis eingeschlossen sind sämtliche Nebenkosten, die bei normaler Nutzung entstehen.
Kosten wie z.B. Kurbeitrag sind nicht im Mietpreis enthalten.
- Der Mindestaufenthalt beträgt 7 Übernachtungen. Für einen Kurzaufenthalt bei Verfügbarkeit ist der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis pro Tag zu verlangen.
- Am Abreisetag wird der Mieter gebeten, die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr grundgereinigt zu verlassen. Anreisende Mieter können die Wohnung ab 17.00 Uhr beziehen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit größter Sorgfalt zu benutzen. Das Umstellen der Möbel ist nicht gestattet. Für Schäden, die während der Mietzeit durch den Gast entstehen, haftet der Mieter. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
- Bei höherer Gewalt oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe, ist es dem Vermieter vorbehalten, vom Mietvertrag zurückzutreten / den Mietvertrag zu kündigen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
- Zur Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.